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Wir regeln Ihren Unfall

Wir sind Fachanwälte für Verkehrsrecht und regeln Ihren Unfall - einfach, schnell und zuverlässig.

Unfall melden

Hallo Unfall

Drei einfache Schritte zum Schadenersatz

1. Unkomplizierte Schadensmeldung

Sie müssen uns lediglich Ihren Verkehrsunfall melden und die notwendigen Dokumente zur Verfügung stellen.
Das geht komplett online.
Alles Weitere übernehmen wir!

2. Prüfung

Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und sagen Ihnen, wie hoch diese sind.

3. Durchsetzung

Wir setzen Ihre Schadensersatzansprüche schnell und komfortabel durch: Notfalls auch vor Gericht!
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihren Rechtsanspruch auf Schadenersatz nicht verschenken!

FAQ – Was muss ich beachten?

Lesen Sie hier die meistgestellten Fragen unserer Mandanten

  • 1. Welche Arten von Verkehrsunfällen kann ich melden?

    Alle Arten von Verkehrsunfällen können bei uns gemeldet werden: Egal ob glücklicherweise nur ein Sachschaden entstanden ist oder auch Personen geschädigt wurden.
    Für uns ist nur wichtig, ob Sie einen Schadenersatzanspruch haben oder der Unfall von Ihnen alleine verursacht wurde.
    Das Ergebnis unserer Prüfung erhalten Sie spätestens innerhalb von 24 Stunden!

  • 2. Ich habe nur das Kennzeichen des Unfallgegners. Reicht das?

    Ja, das reicht: Denn jedes Kraftfahrzeug in Deutschland muss Kfz-haftpflichtversichert sein.

    Über den „Zentralruf der Autoversicherer“ kann anhand des Kennzeichens der zuständige Kfz-Haftpflichtversicherer werden.

    Das übernehmen wir genauso für Sie, wie auch die Schadensanmeldung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

    Denn für Sie soll alles möglichst einfach, schnell und zuverlässig sein!

  • 3. Wie lange dauert die Regulierung normalerweise?

    Das ist schwer zu sagen. Je komplexer der Sachverhalt, desto länger dauert es.

    Aber: Die Rechtsprechung gibt dem Kfz-Haftpflichtversicherer einen Prüfungszeitraum von vier bis sechs Wochen, innerhalb der die Regulierung erfolgen sollte.

    Die Frist beginnt jedoch erst mit der Schadensanmeldung und der Einreichung aller notwendigen Unterlagen. Deshalb achten wir am Anfang bei der Schadensmeldung darauf, dass wir von Ihnen alles vollständig erhalten.

    Wenn die Frist abläuft und uns noch keine Regulierungsentscheidung vorliegt, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht!

  • 4. Was habe ich zu beachten?

    Sie dürfen Ihre Schadenspositionen nicht ausufern lassen (sogenannte Schadensminderungspflicht).

    • Beispiel
    • Ihr Fahrzeug ist unfallbedingt nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher.
    • Daraus resultiert ein Nutzungsausfallschaden oder es fallen Kosten für den Mietwagen an.
    • Damit diese Kosten möglichst gering bleiben, müssen Sie die Reparaturkosten oder die Kosten für Ersatz vorstrecken: Daher raten wir stets zur unverzüglichen Reparatur des Fahrzeuges oder die Ersatzbeschaffung bei einem Totalschaden.

  • 5. Benötige ich ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag?

    Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Feststellung des Schadensumfanges (Rest- und Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Minderwert) zu beauftragen.

    Die Kosten hierfür übernimmt – im Rahmen Ihrer Haftungsquote – ebenfalls der gegnerische Haftpflichtversicherer (Ausnahme: Es handelt sich erkennbar um einen Bagatellschaden von unter 1.000 EUR).

    Bei Bagatellschäden oder bei einem Reparaturschaden, bei dem die Haftungslage unklar ist, sollten Sie einen Reparaturkostenvoranschlag Ihrer Fachwerkstatt einholen.

    Dieser ist häufig kostenlos und sollte von Ihnen bei uns mit den Schadenfotos eingereicht werden.

  • 6. Über welche Dauer kann ich einen Mietwagen beanspruchen?

    Grundsätzlich können Sie bei einem Fahrzeugschaden einen Mietwagen bis zum Zeitpunkt der Schadenbeseitigung (Reparatur-/Ersatzbeschaffung) beanspruchen. Hier gilt es jedoch die Schadenminderungspflicht betreffend die Dauer des Mietwagens sowie die Höhe der Kosten pro Tag zu beachten. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte aktiv an. Gerne sind wir hierbei behilflich.

Unsere Philosophie

Wie wir Ihnen helfen können…

Ein Unfall ist ärgerlich, aber mit über 2,8 Millionen Unfällen im letzten Jahr nicht unwahrscheinlich. Die Abwicklung eines Unfalles ist in der Regel aufwendig und kompliziert: Bei der Schadensabwicklung muss an Mietwagen, Schmerzensgeld, Gutachter, Reparaturkosten und an viele andere Punkte gedacht werden. Kein Wunder, dass fast jeder 2. Geschädigte nicht alle Ansprüche aus dem Verkehrsunfall geltend macht.

Mit Hilfe von Hallo Unfall müssen Sie nur einmal Ihre Daten in die Maske eingeben und Hallo Unfall übernimmt die vollständige Schadensabwicklung für Sie. Das geht mit Hallo Unfall wirklich schnell und einfach: Die Eingabe Ihrer Unfalldaten dauert nur wenige Minuten. Wir melden uns, innerhalb von 24 Stunden, mit den ersten Ergebnissen bei Ihnen. Schadensabwicklung und Schmerzensgeld nach nur einer kurzen Eingabe - einfacherer und schneller geht es wirklich nicht.

Dr. Jan Schwenke, M.A.

Wer sind wir?

Über uns

Hallo Unfall ist ein Service der Rechtsanwaltsgesellschaft Döring & Schwenke (PartG mbB) mit Sitz in Hannover. Unser digitales Full-Service-Konzept macht uns zu einer der großen und standortübergreifenden Rechtsanwaltsgesellschaften in Deutschland. Das ausschließlich auf Unfallregulierung spezialisiertes Rechtsanwaltsteam sichert Ihnen die umfassende hochqualifizierte Bearbeitung Ihres Falles zu. Darüber hinaus gewährleistet der Einsatz unserer intelligenten Software die schnelle und transparente Rechtsbegleitung.

Wenn Sie Fragen zum Leistungsprofil von Hallo Unfall haben oder weitere Informationen benötigen, nehmen Sie jederzeit gern Kontakt mit uns auf.

Unter info@hallounfall.de freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Philipp Döring, Fachanwalt für Verkehrecht

Über uns